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First Responder (Abk. FR, englisch für "Erstversorger"), auch Helfer vor Ort (Abk. HvO), Notfallhilfe oder Sanitäter vor Ort (Abk. SanVo) ist eine Einrichtung außerhalb des Rettungsdienstes. Der Begriff bezeichnet eine Person oder eine örtliche Einrichtung organisierter Ersten Hilfe, die bei Notfällen die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels mit qualifizierten basismedizinischen Maßnahmen überbrücken soll. Ersthelfer dagegen bezeichnet jeden, der zufällig bei einem Unfall anwesend ist und Hilfe leistet, insbesondere Laien. In NRW gibt es eine Empfehlung des Landesfachbeirates für die organisierte Notfallhilfe.
Begriff
In Deutschland wurde der Begriff First Responder zunächst meist nur von Feuerwehren verwendet. Inzwischen ist er jedoch auch bei Hilfsorganisationen weit verbreitet, dort wird jedoch gelegentlich auch noch der deutschsprachige Begriff Helfer vor Ort oder Notfallhilfe benutzt. Die Bedeutung ist synonym. Es gibt auch die Bezeichnung "Sanitäter vor Ort" (SanvO oder SvO). Hiermit soll deutlich gemacht werden, dass das eingesetzte Personal eine geregelte Ausbildung absolviert hat und die Hilfeleistungen ein Niveau deutlich oberhalb der Laienhilfe erreichen (das ist bei den anderen Bezeichnungen auch so, nur steckt es nicht im Begriff).
Aufgaben: Der FR/HvO
- leistet qualifiziert Erste Hilfe,
- erkundet die Lage,
- gibt eine qualifizierte Meldung an die Rettungsleitstelle und
- weist die Rettungsmittel ein
Sinn und Zweck
Ziel dieser Einrichtung ist es, die Zeit zwischen Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung (sog. Therapiefreies Intervall) zu verkürzen.Je schneller qualifizierte Maßnahmen durchgeführt werden, desto günstiger ist der Heilungsablauf und umso kürzer ist im Durchschnitt die nachfolgend notwendige Behandlungszeit.Beispiel Herzstillstand: Man geht davon aus, dass mit jeder Minute, in der ein Herzstillstand nicht behandelt wird, die Chancen für eine erfolgreiche Reanimation um 10% sinken, nach ca. 10 Minuten besteht daher kaum noch Hoffnung, den Patienten erfolgreich zu reanimieren. Bei einer Verzögerung von Eintreten des Ereignisses bis zum Notruf von mindestens 2 Minuten, der Dauer für die Einsatzdisposition und den Alarm plus die Anfahrtszeit kommt man da leicht in Bereich von nicht weniger als 7 Minuten (vor allem im ländlichen Raum kommt man sogar häufig auf eine Anfahrtszeit von über 10 Minuten). Das bedeutet eine Überlebenschance des Patienten von nur 30% (vorausgesetzt, es werden keinerlei Erstmaßnahmen vorgenommen), obwohl die gesetzliche Hilfsfrist eingehalten wurde.Hier kommen die First Responder ins Spiel. Sie haben neben der medizinischen Ausbildung und Ausrüstung auch spezielle Ortskenntnisse, sie wissen z. B. wo Baustellen im Ort sind etc. und kommen deshalb ohne Verzögerung zum Einsatz.Eine Reanimation kann daher oft schon nach 5 Minuten eingeleitet werden. Im Endeffekt also eine größere Überlebenschance von 20% wenn nicht sogar noch höher.
Ursprung
Entstanden ist diese Einrichtung aus der Erkenntnis, dass der organisierte Rettungsdienst oft zu lange zum Einsatzort benötigt, um schwere gesundheitliche Schäden von den Notfallpatienten abzuwenden, allerdings die mangelnde Notfallhäufigkeit in diesem Gebiet die Einrichtung einer zusätzlichen Rettungswache nicht rechtfertigt.!Besonders in den USA mit ihren großen und vergleichsweise dünn besiedelten Flächenlandkreisen wurden die örtlichen Strukturen und die Verfügbarkeit von organisierten Kräften in Form von Freiwilliger Feuerwehr und Streifenwagen der Polizei bereits früh genutzt, um die ersten Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit sehr langen Anfahrtszeiten zu übernehmen.Aus ähnlichen Gründen entstanden auch in Deutschland Vorläufer in der Anfangszeit des Rettungsdienstes moderner Prägung Anfang der 1970er Jahre: der Rettungsdienst war damals noch nicht in dem Maße ausgebaut wie heute - oft war die örtliche Freiwillige Feuerwehr lange alleine am Unfallort tätig und bat deshalb Mitglieder einer örtlichen Hilfsorganisation mit auszurücken. Die Alarmierung war oft sehr langwierig, da weder tragbare Funkmeldeempfänger noch ausreichend Telefone verfügbar waren. Mit der Verkürzung der rettungsdienstlichen Hilfsfristen wurde dieses Konzept dann bedeutungslos.Erst Mitte der 1980er Jahre wurden zunehmend ehrenamtliche Einheiten des Katastrophenschutzes mit tragbaren Funkmeldeempfängern ausgerüstet. Es lag nahe, diese Möglichkeit auch wieder für eine schnelle Hilfe vor Ort einzusetzen.
Gründe dafür sind:
- die Alarmierungsmittel waren mittlerweile geeignet und vorhanden (seit Anfang der 1990er: weitgehend Umstellung von Sirenenalarm auf Funkmeldeempfänger, Verfügbarkeit von Mobiltelefonen)
- die Idee wurde anerkannt, einige Pilotprojekte konnten gute Ergebnisse vorweisen
- die rechtlichen Gegebenheiten wurden nach kontroversen Diskussionen weitgehend geklärt (z. B. Versicherungsschutz, Fahrzeuggenehmigungen)
- die Feuerwehren (als größte Einsatzorganisation) erkannten die Gelegenheit, gerade für wenig beanspruchte Einheiten in abgelegenen Gebieten eine interessante Einsatzmöglichkeit für engagierte Helfer zu schaffen.
Auch die Hilfsorganisationen entdeckten diese Einrichtung als motivierender und nützlicher Dienst für ihre Ortsverbände. Heute ist das System anerkannt.
OrganisationDie Organisation ist nicht einheitlich geregelt, sie beruht auf dem freiwilligen Engagement der Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die sie stellen. Aus diesem Grund gibt es keine übergreifend einheitlichen Ausstattungs- oder Ausbildungsvorschrift für diesen Dienst (organisationsinterne Regelungen gibt es jedoch sehr wohl). Häufig sind dienstfreie ehren- und hauptamtliche Rettungsdienstmitarbeiter dabei tätig.Es gibt verschiedene alternative Merkmale der unterschiedlichen Organisationsformen:
| Status: | ehrenamtliche Kräfte, selten hauptamtliches Personal (wie z. B. Berufsfeuerwehr und Polizei, die oft in der Öffentlichkeit unterwegs sind) |
| Alarmierung: | Funkmeldeempfänger ("Piepser"), Mobil-Telefon |
| Durchführende: | Hilfsorganisation, Feuerwehr, Bereitschaften |
| Personalstärke: | ein bis drei Personen, welche direkt Hilfe leisten |
| Fahrzeug: | Privat- oder Dienst-Kfz: PKW, Mannschaftswagen, Löschfahrzeug oder Rettungs-/Krankentransportwagen |
| Fahrzeugstandort: | beim diensthabenden Helfer (zu Hause, in der Arbeit), Fahrzeughalle |
Alarm
Alarmiert wird die Einrichtung durch die zuständige Leitstelle.
Einsatzindikation
Die Einsatzindikationen sind örtlich unterschiedlich geregelt, meist kommt der FR/HvO zum Einsatz:
- wenn der hauptamtliche Rettungsdienst mit Versorgung anderer Patienten ausgelastet ist und somit die Gefahr besteht, dass schnelle Hilfe bei medizinisch begründeter Indikation nicht sichergestellt werden kann. Diese Indikation besteht in der Regel bei allen Notarzteinsätzen,
- wenn hauptamtliche Rettungsdienste durch ein Einsatzgeschehen länger gebunden sind
Zusätzlich zum FR/HvO wird immer ein Rettungsmittel des regulären Rettungsdienstes eingesetzt, der FR/HvO ist nur Ergänzung, kein Ersatz.
Ausnahme:
Die FR/HvO rücken mit geeignetem (nach Rettungsdienstgesetz) Fahrzeug, Ausrüstung sowie entsprechend ausgebildetem Personal (Rettungsassistent & -sanitäter) an.
Anfahrt zum Einsatzort
Da First Responder nicht Bestandteil des Rettungsdienstes sind, greifen nach überwiegender juristischer Meinung die nur für Fahrzeuge des Rettungsdienstes geltenden Vorschriften für Sonderrechte nach § 35 Abs. 5a StVO nicht. Somit stehen First Responder bei den Anfahrten zum Einsatzort keine Sonderrechte zu (Ausnahme: First Responder sind Mitglied einer Feuerwehr, da § 35 Abs. 1 StVO anders lautet). Auch das in der Praxis immer wieder zu beobachtende Benutzen von Warnblinkanlage, Hupen, Lichthupe oder sogar gelbem Blinklicht durch First Responder auf der Anfahrt zum Notfallort verstößt gegen geltendes Recht (StVO) und ist daher nicht erlaubt.In Bayern gibt es eine Regelung des Innenministeriums, das für Dienstfahrzeuge der First Responder-Einheiten die Verwendung von Wegerechtssignal zulässt (Pressemeldung des bay. Innenministeriums ).
Dienstzeiten
Das Angebot des FR/HvO ist in der Regel eine rein freiwillige Leistung der Organisation, die sich meist auf ehrenamtliches Engagement stützt. Deshalb sind die Bereitschaftszeiten oft auf die Nächte (z. B. von 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr) und Wochenenden/Feiertage beschränkt.Die Alarmierung durch die Leitstelle erfolgt oft dennoch rund um die Uhr, es ist jedoch dann nicht sicherzustellen, dass wirklich jemand ausrückt. Der reguläre Rettungsdienst kommt pflichtgemäß immer zum Einsatz, dass heißt, der Patient bekommt mindestens die Hilfe, die gesetzlich geregelt ist (Landesrettungsdienstgesetz oä.) - wenn der FR/HvO ausrücken kann, dann bekommt er eine freiwillige Zusatzleistung.
Ausbildung
Voraussetzung für die Teilnahme am Dienst ist eine medizinische Grundausbildung (etwa als Sanitäter). Darüber hinaus ist ein laufendes Reanimationstraining und die Berechtigung zur Frühdefibrillation wünschenswert. Praktika im regulären Rettungsdienst verbessern die Sicherheit im Einsatz und schaffen die Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit vor Ort.
Schwerpunkte der Aus- und Fortbildung sind (aus "BRK-Richtlinie für Helfer vor Ort 2002"):
- Hilfe bei schweren Verletzungen (Polytrauma)
- besondere Notfälle, Kindernotfälle
- Eigenschutz
- Reanimation und Frühdefibrillation
- Zusammenarbeit mit der Leitstelle
Weit verbreitet ist auch die rettungsdienstlich anerkannte Weiterbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter im Rahmen einer "Helfer vor Ort"-Tätigkeit.
Ausrüstung
Kommunikationsmittel
- mindestens Mobiltelefon
- Funkmeldeempfänger
- wenn möglich: Fahrzeugfunkgerät oder sogar Handfunkgerät
Bekleidung
- mindestens eine Warnweste
- möglichst Einsatzbekleidung (Helm, Anorak, Jacke/Hose oder Overall, Stiefel)
medizinisches Material
- Sanitätskoffer oder Notfallkoffer
- Sauerstoffbehandlungsgerät
- Wünschenswert ist die Mitführung eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED).
Fahrzeug
- organisationseigene Fahrzeuge: vom PKW ohne Sondersignalanlage bis zum Rettungswagen oder Feuerwehrfahrzeug
- Privat-PKW der Helfer, ggf. zusätzlich mit einem abnehmbaren Dachaufsatz "im Einsatz" ausgestattet






